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Waltraud Wolff
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Frage von Heike V. •

Frage an Waltraud Wolff von Heike V. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Wolff,

als Leistungserbringer für die BfA ( zertifizierter privater Arbeitsvermittler ) bekam ich vor 5 Tagen einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin zu einem nach ihrer Meinung nicht korrekt ausgefüllten Antrag zur Vermittlungsvergütung ( 2. Rate AVGS ).
Da ich schon sehr lange in diesem Bereich tätig bin ( über 10 Jahre ), arbeite ich sehr routiniert. So auch in diesem Fall.
Mein Mitarbeiter, der mit dem Sachverhalt nicht vertraut war, den Anruf entgegennahm, wollte ich 5 Minuten später die Sachbearbeiterin unter der angezeigten Rufnummer zurückrufen.
Dieses war und ist bis heute nicht möglich, die angegebene Telefonnummer existiert ( lt. Ansage ) nicht mehr oder es wird nicht abgenommen.
Über die Hotline versuchte ich dann Kontakt aufzunehmen. Auch ein Ding der Unmöglichkeit. Die dortige Bearbeiterin konnte lediglich an die Sachbearbeiterin eine Mail schicken, in der meine Rückrufbitte stand.
Bis heute erfolglos.
Meine Frage jetzt: Warum ist eine Behörde, für uns als Leistungserbringer nicht direkt telefonisch erreichbar? Viele Probleme könnte man auf dem kurzen und einfachen Dienstweg klären.
Hat die Behörde etwas zu verbergen ?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort

Heike Vollmert
Job Store Stendal

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Vollmert,

ich habe mich auf Ihre Anfrage hin an die Bundesagentur für Arbeit gewandt. Sobald ich von dort etwas höre, melde ich mich direkt bei Ihnen.

Freundliche Grüße
Waltraud Wolff