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Walter Taubeneder
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Frage von Anna S. •

Frage an Walter Taubeneder von Anna S.

Sehr geehrter Herr Taubeneder,

Ich bin Studentin in Passau im zweiten Semester, meine Wohnung liegt allerdings wenige Meter über der Grenze in Österreich. Noch finden keine Präsenzveranstaltungen statt. Sollte dies aber in einigen Wochen der Fall sein, wäre es essentiell wichtig, dass der Grenzübertritt mit Genehmigung der Universität wieder möglich ist. Aktuell ist nämlich der einzige in Frage kommende und zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbare Grenzübergang nicht kontrolliert, aber dennoch ist dort der Übertritt verboten. Daher ist den dort lebenden Studenten effektiv selbst dann der Übertritt verwehrt, wenn sie einen triftigen Grund vorweisen können.

Es handelt sich hierbei schon allein deswegen um keinen Einzelfall, weil ich in einem Studentenwohnheim lebe. Unabhängig davon dürfte es in anderen Grenzgebieten zu ähnlichen Problemen kommen. In Passau halte ich das Problem allerdings für besonders akut, weil sich die Stadt inzwischen ja tatsächlich letztlich über die Grenze hinweg erstreckt.

Auch wenn es noch in der Zukunft liegt, kann eine Lösung dieses Problems sehr schnell dringend werden.

Was ist Ihr Konzept, falls die Grenzbeschränkungen in Kraft bleiben, die Präsenzveranstaltungen aber wieder stattfinden sollten? Werden dann auch an den nichtkontrollierten, kleinen Grenzübergängen Kontrollen stattfinden, die es ermöglichen, mit triftigem Grund zu passieren? Wäre der Besuch der Universität oder ein Lebensmitteleinkauf ein solch triftiger Grund? Oder wird an den nichtkontrollierten Übergängen der Übergang mit triftigem Grund auch ohne Kontrolle erlaubt sein, als pragmatische Lösung gewissermaßen?

Mit freundlichen Grüßen,
Anna Schmitt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage!

Ihre Sorgen kann ich angesichts des geschilderten Sachverhalts gut nachvollziehen. Zwar muss wohl momentan davon ausgegangen werden, dass bis auf Weiteres noch kein Präsenzunterricht an den Universitäten stattfinden wird und sich Ihr Problem somit – jedenfalls vorerst – nicht akut stellt; das löst aber – wie von Ihnen zu Recht angeführt – natürlich nicht Ihr Grundproblem. Ich sehe Lösungsmöglichkeiten auf zwei Ebenen – mit unterschiedlichen Einwirkungsmöglichkeiten meinerseits.

Die erste Ebene betrifft den Vollzug des Einreiseverbots auf österreichischer und deutscher Seite: Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962) führt Österreich seit dem 16. März 2020 Kontrollen zu Grenzübergängen (auch) nach Deutschland durch. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben dabei gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Meiner Auffassung nach dürfte das von Ihnen geschilderte Anliegen des Grenzübertritts nach Österreich mit sofortiger Wiederausreise nach Deutschland zum Zwecke des Universitätsbesuchs unter die genannten Ausnahmen fallen (triftiger Grund Universitätsbesuch; Parallele zu Berufspendlern; Durchreise ohne Zwischenstopp); sofern Sie also einen Nachweis des Studiums an der Universität Passau bei sich führen, halte ich es für wahrscheinlich, dass etwaige Grenzkontrolleure auf österreichischer (Einreise nach Österreich) wie deutscher Seite (Ausreise nach Deutschland) Sie – bei Schilderung des Sachverhalts – ohne Probleme passieren ließen. An der – meiner (unverbindlichen) Meinung nach vorliegenden – Einschlägigkeit der Ausnahmevorschriften ändert sich auch nichts, wenn an dem in Rede stehenden Grenzübergang überhaupt keine Grenzkontrollen stattfinden.

Da es sich hierbei teilweise um den Vollzug österreichischer Vorgaben handelt, kann ich naturgemäß nur bedingt Einfluss nehmen. Ich werde die (Bundes-)Polizeiinspektion Passau jedoch auf Ihren Fall aufmerksam machen, sodass diese ggfs. das Anliegen an die für Grenzkontrollen auf deutscher Seite zuständige Bundespolizei und ihre österreichischen Kollegen weiterreichen kann.

Die zweite Ebene betrifft den politischen Einsatz auf Landesebene (und höher): Hier ist unser Ziel natürlich, die Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum so rasch wie angesichts der Corona-Pandemie irgend möglich wieder abzuschaffen. Ihr Anliegen werde ich deshalb gerne aufnehmen und an die Bayerische Staatsregierung herantragen; da Österreich und Bayern eine enge politische Zusammenarbeit pflegen, werden derartige praktische Probleme hoffentlich zügig geklärt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit Ihrem Anliegen weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen (oder gerne auch Anregungen) haben, lassen Sie es mich einfach wissen!

Ihnen alles Gute und herzliche Grüße

Ihr Walter Taubeneder