(...) Das Grundgesetz sieht in Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 vor, dass Abgeordnete des Bundestages eine "angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung erhalten." Diesem Prinzip folgt auch die Altersversorgung von Abgeordneten. Diese Überlegung des Grundgesetzes berücksichtigt die Neuregelung, die am 1. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

