
Aus diesem Grund haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits vor zwei Jahren den Beschluss gefasst, die Verpflichtung zum tierärztlichen Notdienst fest im Heilberufegesetz zu verankern. Die Tierärztekammer Nordrhein arbeitet derzeit an einem Entwurf für eine entsprechende Verordnung, in der alle wichtigen und notwendigen Regeln erfasst werden. Nach Zustimmung der gemeinsamen Kammerversammlung kann diese dann zum 01.01.2025 in Kraft treten.