Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um die Umsetzung der Bleileitungs-Austauschpflicht bundesweit messbar zu machen – auch bei bislang unbekannten Leitungsbeständen?
Wie soll die Wirksamkeit der Austauschpflicht von Bleileitungen bundesweit messbar werden, wenn die Verordnung keine flächendeckende Erfassung der möglicherweise betroffenen Gebäude und keinen allgemeinen Nachweis über die Abwesenheit von Bleileitungen bzw. bleihaltigen Teilstücken oder die Einhaltung des Grenzwertes verlangt?
Wenn öffentliche und kirchliche Gebäudebetreiber die Trinkwasserinstallationen ihrer älteren Immobilien tatsächlich systematisch überprüft haben, müssten entsprechende Prüfunterlagen existieren. Warum werden diese nicht zumindest in zusammengefasster Form veröffentlicht? Und wenn solche Unterlagen nicht existieren, auf welcher Grundlage können die Verantwortlichen dann beurteilen, ob ihre Gebäude von der Austauschpflicht betroffen waren? www.trinkwasserinfo.eu Liebe Grüße Andrea S.

