(...) Bei einvernehmlichen homo- oder heterosexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen handelt es sich um die Verwirklichung der persönlichen Handlungsfreiheit der beteiligten Personen. (...) Bei pädosexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern gibt es immer eine Asymmetrie, so dass das Kind hier vor Missbrauch strafrechtlich geschützt werden muss. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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