(...) Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren können Anwohner jedoch innerhalb einer bestimmten Frist Einwände geltend machen und Einspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung einlegen. Im übrigen folgt aus der im Grundgesetz verankerten kollektiven Glaubensfreiheit, dass die jeweilige Religionsgemeinschaft selbstverständlich das Recht hat, sich in Räumlichkeiten (sei es Gebetshäusern, Kirchen oder Moscheen) zu versammeln und dort die Religion auszuüben.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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