(...) Die Länderpolizei (in diesem Fall von Bayern) muss sich dieses Verbot nicht zu Eigen machen. Leider ist es nach Berichten von Konzertbesuchern während des Konzertes zu anti-homosexuellen Äußerungen gekommen. Dies macht deutlich, wie wenig man sich auf Versprechungen dieser Künstler im Vorfeld verlassen kann, solche Äußerungen zu unterlassen. (...)
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