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Volker Beck
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Frage von Albrecht K. •

Frage an Volker Beck von Albrecht K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Beck,

im Handelsblatt ( http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/geteiltes-echo-auf-csu-vorstoss-zu-auslaendern;2119119 ) sagen Sie zu der Forderung von Peter Ramsauer (CSU), zukünftig auch die Herkunft von Straftätern in Kriminalstatistiken zu erfassen:

"Das ist wirkliche völkische Denke und der Versuch einer Ethnisierung sozialer Probleme. Herr Ramsauer sollte seine Worte überdenken und sich dafür bei allen Neustaatsbürgern entschuldigen."

Oberstaatsanwalt Roman Reusch (Leiter der Intensivtäterabteilung) stellte in seinem Vortrag vor der Hans-Seidel-Stiftung die Zahlen für Berlin vor: 71% der Intensivtäter (= Berufsverbrecher) sind "Orientalen" ( http://www.hss.de/downloads/071207_VortragReusch.pdf ).

Nachdem nicht ebenfalls 71% der Bürger in Berlin "Orientalen" sind, scheint wohl doch ein gewisser Zusammenhang zwischen ethnischer Herkunft und Verbrechenshäufigkeit zu bestehen.

Daher meine Frage: finden Sie nicht auch, daß die Deutschen ein Recht darauf haben, diese Zahlen auch in Zukunft zu erfahren, damit sie entscheiden können, welche Zuwanderer eine wirkliche Bereicherung für uns darstellen und welche, na sagen wir einmal, keine ganz so große Bereicherung darstellen?

Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Klein

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Klein,

die Anhebung der Regelleistung im Arbeitslosengeld II halten wir für notwendig, da die momentane Höhe nicht mehr den tatsächlichen Erfordernissen entspricht und den gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht gerecht wird. Nach Erhebungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes müsste die Regelleistung heute rund 420€ betragen, um das soziokulturelle Existenzminimum zuverlässig zu sichern. Sie haben Recht, wenn Sie indirekt kritisieren, dass es für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen regelmäßig mindestens genauso schwierig ist wie für Arbeitslose, jeden Monat über die Runden zu kommen. Von dem geringen Verdienst bleibt nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Miete und Strom oft nicht mehr genug zum Leben übrig. Allerdings kann das keine Begründung dafür sein, bei den Arbeitslosen zu sparen. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Auch den Arbeitnehmern muss man helfen, damit sie besser zurechtkommen.

Die nunmehr von Ihnen gewählte Fallkonstellation ist zwar nicht komplett realitätsfern, aber doch etwas konstruiert: Es ist nicht überraschend , dass man mit sechs Kindern eine günstige Wohnung und mindestens einen Facharbeiterlohn braucht , um nur mit Kindergeld und sonst keinen weiteren staatlichen Hilfen über die Runden zu kommen. Vergessen haben Sie allerdings auch noch den Kinderzuschlag sowie das Wohngeld, das noch vor Eintreten der Bedürftigkeit (also: Hartz 4) zur Verfügung steht. Was die von Ihnen errechneten 4125,- € anbelangen, so kann ich diese nicht nachvollziehen: Legt man die von uns geforderte Regelleistung von 420€ zugrunde, dann errechnet sich eine Summe von 3.375€. Sie setzt sich auf Grundlage der geltenden Systematik (also bei Beibehaltung der vom Erwachsenen-Satz abgeleiteten Kindersätze, was wir grundsätzlich für problematisch halten) wie folgt zusammen:

Eltern: zweimal 90% der Regelleistung: 756€ Drei Kinder unter 14: je 60% der Regelleistung:756€ Drei Kinder über 14: je 80% der Regelleistung: 1.008€ Zzgl. Wohnkosten: 855€ = 3.375€

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volker Beck