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Volker Beck
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Frage von Sven M. •

Frage an Volker Beck von Sven M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Beck,

bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 12.12.2016 danke ich Ihnen für die vorab Beantwortung meiner noch nicht gestellten Frage nach einem empfehlenswerten Buch zu dem Thema.

Aus Ihrer Antwort schließe ich das ich die Fragen vermutlich nicht genau genug gestellt habe. Mich interessiert die Sicht von Ihnen zu dem Thema, darum schrieb ich in meinen Fragen "Sie".

Sollten noch weitere Verständnis Schwierigkeiten bei meinen Fragen auftauchen können Sie mich gerne Kontaktieren. Ich bin gerne bereit Ihnen die Fragen nochmal ausführlich zu erläutern.

Erlauben Sie mir eine Zusatzfrage.
Ich Fragte nach "Hass"-Postings und Sie Antworten mit Morddrohungen.
Wie differenzieren Sie beim Begriff "Hass"-Posting?
Sind "Hass"-Postings für Sie immer strafbar?

Vielen Dank für die erneuten Bemühungen meine Fragen zu Beantworten.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mönnich,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die - wie bereits Ihre erste Frage - keinen parlamentarischen Bezug hat.
Es gibt keine Legaldefinition von "Hass"-Postings. Die Strafbarkeit von Äußerungen richtet sich nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches.
Ein gutes Buch hat aber noch keinem geschadet, weshalb wir Ihnen erneut Carolin Emcke ("Gegen des Hass") empfehlen.

Schöne Feiertage

Team Volker Beck