Frage an Volker Beck von Edgar G. bezüglich Recht
Naziraubkunst im Bundestag !
Hält der Bundestag Sammlungsverzeichnisse geheim ?
Werden gezielt Ariseure geschützt und Eigentümer nicht informiert?
Wann werden gezielt Öffentliche Einrichtungen auf Besitz von Naziraubkunst überprüft?
Kann die Presse ungehindert recherieren?
Sehr geehrter Herr Günter,
vielen Dank für Ihre Frage. Wir verweisen Sie auf folgende Stellungnahme des Bundestags:
http://www.bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2014/pm_1404043/263170
Mit freundlichen Grüßen
Team Volker Beck

