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Volker Beck
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Frage von Jens S. •

Frage an Volker Beck von Jens S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Beck,

ich habe 2 wichtige Fragen an Sie.

1.) Über die Beschneidung:
Mir ist bekannt, dass Sie ein Befürworter der Beschneidung sicherlich sind "aus religiösen Gründen".
Ist Ihnen aber bekannt, dass es bei einer Beschneidung zu schlimmen Komplikationen führen kann?
Nachblutungen und Infektionen beispielsweise.

Fordern Sie wirklich, dass es zu schlimmem Verletzungen kommen kann, nur um eine Religion der Eltern durchzusetzen?
Und Nachblutungen oder Infektionen können oftmals passieren, auch bei fachgerechter Durchführung. Dies ist keine Seltenheit.

Ich bin sehr gespannt, wie Sie auf dieses Argument reagieren, und wie Sie das mit nur Artikel 4 des GG (Religionsfreiheit) begründen wollen. Das Erziehungsrecht erlaubt selbst solch eine Aktion nicht.

2.)

Anders als einige Abgeordneten hier behaupten, hat der Bundestag kein Veto-Recht bei Erhöhung des Volums vom ESM. Der notleidene Staat kann nämlich einfach weitere Milliarden per ESM von Deutschland fordern, wie der wissenschaftliche Dienst nun herausfand!

Einige große Magazine berichten groß darüber (Focus, die-Welt usw.)
Da fragen sich viele Bürger:

- haben Sie die Verträge richtig gelesen
- und wenn ja, warum behaupten Sie dann immer, dass der Bundestag immer entscheide?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Schoon

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schoon,

wir bei jedem ärztlichen Heileingriff kann es auch bei der Zirkumzision zu Komplikationen kommen. Sie sind bei fachgerecht durchgeführten Zirkumzisionen jedoch äußerst selten.

Zum ESM möchte ich Sie auf meine drei obigen Antworten an Herrn Scharff, Herrn Assee und Herrn Frisch verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Volker Beck