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Volker Beck
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Frage von Thomas M. •

Frage an Volker Beck von Thomas M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Beck,

verschiedene Stimmen behaupten, durch den Lissabon-Vertrag werde eine Tür geöffnet, die es ermöglichen könnte, eine Todesstrafe in der EU bzw. in Deutschland einzuführen. (Quelle z.B. http://www.mmnews.de/index.php/200909173776/MM-News/Bundestag-peitscht-Todesstrafe-durch.html ).
Wie sehen Sie das? Das ist doch bloß Geschwätz aus dem Umfeld der Linken, oder?

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Maier

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Maier,

die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK ) , auf die auch im neuen EU-Vertrag Bezug genommen wird, lässt tatsächlich unter bestimmten Umständen die Todesstrafe zu, dies war der Kompromiss, der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der EMRK erreicht werden konnte. Genau aus den Gründen sind dann in der Folge zwei Zusatzprotokolle zur EMRK verfasst worden, mit denen die Todesstrafe unter allen Bedingungen abgeschafft wird. Dabei handelt es sich um das 6. und das 13. Zusatzprotokoll. Deutschland und eine Zahl der Europarats-Mitglieder hat diese beiden Protokolle unterzeichnet und ratifiziert. Damit hat es sich, wie auch durch sein Grundgesetz (vgl. Art.102 GG), zu einem höheren Schutz verpflichtet als von der EMRK vorgesehen. Ein "mehr" gegenüber der EMRK ist jedem Staat anheim gestellt. Erfolgt dann eine Verpflichtung wie im Falle der Bundesrepublik, kann kein Bundesminister und keine Regierung einfach beschließen, dahinter zurück zu bleiben - dies wäre verfassungsrechtlich verboten. Dabei müssen die beiden Zusatzprotokolle im Zusammenhang gesehen werden:

Das sechste Zusatzprotokoll vom 28. April 1983 zur EMRK betrifft die Abschaffung der Todesstrafe. Diese wird zumindest für Friedenszeiten vollständig abgeschafft; in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr kann die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen werden, wenn die entsprechende Gesetzesbestimmung anlässlich der Ratifikation des Zusatzprotokolls dem Generalsekretär des Europarates übermittelt worden ist (siehe jedoch das dreizehnte Zusatzprotokoll, das die Todesstrafe auch in Kriegszeiten abschafft). Das sechste Zusatzprotokoll ist 1985 in Kraft getreten und bisher von 46 Staaten (Stand: 21. September 2009) ratifiziert worden

Mit den besten Grüßen

Volker Beck