EU-Sanktionen gegen eigene Bürger: Welche Rechtsgrundlage resp. Gesetze wird/werden hier angewendet?
Werte Frau Mertens,
Ihre Antwort vom 24. Juni 2025 auf meine Anfrage zu Sanktionen gegenüber EU-Bürgern werfen Fragen auf:
Auf welcher Rechtsgrundlage und Gesetze beruft sich die EU-Kommission bei ihrer Sanktionierung von EU-Bürgern?
An welches (deutsches) Gericht kann sich ein sanktionierter EU-Bürger wenden und wie soll er die Verfahrenkosten (u.a. Anwalt) aufwenden, wenn seine Konten gesperrt sind?
Wie sollen Miete, Lebenshaltungskosten, Beiträge zur Krankenversicherung, etc. gezahlt werden, wenn nicht nur die Konten gesperrt, sondern auch finanzielle Unterstützung durch Dritte strafbar ist?
Auch Familienangehörige sind von dieser Sanktion betroffen: Ist Sippenhaft in solch einem Fall statthaft?
Warum ist die Sanktionierung von Hüseyin Doğru gerechtfertigt?
(https://www.jungewelt.de/artikel/503365.eu-sanktionen-gegen-journalisten-gegen-die-wagenburgmentalit%C3%A4t.html)
Ist die Devise hoheitlicher Informationspolitik (u.a. der EU): Wissen ist Macht – Nichtwissen macht gefügig?
Zu konkreten Einzelfällen der EU-Sanktionspolitik kann und möchte ich mich nicht äußern. Diese Maßnahmen beruhen auf einem europäischen Rechtsrahmen, für dessen Anwendung die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten zuständig sind.
Grundsätzlich halte ich es jedoch für wichtig, dass die Europäische Union weiterhin entschieden gegen die Auswirkungen und die Einflussnahme des russischen Regimes vorgeht. Ziel der EU-Sanktionspolitik ist es, den Druck auf das Putin-Regime zu erhöhen und dessen Fähigkeit zur Fortführung des Angriffskriegs gegen die Ukraine zu schwächen.
Sind deutsche oder europäische Bürger von Sanktionen betroffen, stehen ihnen grundsätzlich die rechtlichen Möglichkeiten unseres europäischen und nationalen Rechtssystems offen, um gegen solche Maßnahmen vorzugehen.

