Wie werden Opferentschädigungsrenten nach alter/neuer Rechtslage beim Bezug von Leistungen nach dem WoGG als Einkommen berücksichtigt?
Sehr geehrte Frau Ministerin,
ich beziehe eine Grund- und Ausgleichsrente (Opferentschädigungsrente) nach dem OEG (Opferentschädigungsgesetz)/BVG (Bundesversorgungsgesetz). Mit Inkrafttreten des SGB IVX, neues SER zum 01.01.2024 hatten Betroffene die Möglichkeit, sich für den Weiterbezug dieser Rentenleistungen nach alter Rechtslage (OEG/BVG) oder neuer Rechtslage (SER) zu entscheiden.
Ich habe ich mich für den Bezug der Rentenleistungen nach alter Rechtslage entschieden (OEG/BVG). In dem Zshg. sei erwähnt, dass diese Renten dem Charakter nach Schmerzensgeldrenten sind, m.E. also beim Bezug von wie auch immer gearteten Sozialleistungen nicht oder nur z.T. angerechnet werden dürften. Alles andere wäre m.E. grundgesetz- und europarechtswidrig.
Wie wird daher also aktuell verfahren? Nach alter Rechtslage blieben bislang zumindest die Grundrenten beim Bezug von Leistungen nach dem WoGG anrechnungsfrei.
Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen!
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Entschuldigen Sie bitte vielmals die verzögerte Rückmeldung.
Da die von Ihnen beschriebene Thematik einen konkreten Verwaltungsakt darstellt, bitte ich Sie, sich an Ihre lokale Wohngeldstelle zu wenden und dort nähere Informationen zu erfragen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Hubertz

