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Uwe Schünemann
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Frage von Regina G. •

Was sagen Sie zu den horrenden Straßenausbaubeiträgen für Anlieger

Sehr geehrter Herr Schünemann

ich bin Regina G. .und schreibe für die BI „Weg mit alten Strabs“ in Wendeburg.

Die Straße „Am Anger“ zählt zu den Anliegerstraßen hier in Wendeburg. Sie führt als Sackgasse zum Rathaus, zur Polizeistation und zur E-Ladestation. Insofern wird sie von alle Gemeindemitgliedern befahren, aber mit 75% werden die Anlieger dieser Straße zur Kasse gebeten. Einige stehen vor 20.000€. Das ist ungerecht und steht als Beispiel für viele betroffene Bürger in Niedersachsen, die mit ähnlichen und noch horrenderen Summen (200.000€ Hann.-Münden) und Problemen zu kämpfen haben.
Halten Sie das für gerecht? Straßen sind öffentlich, jeder kann sie befahren und so sollten die Gebühren auch auf alle Bürger verteilt werden. Gerade in den jetzt schwieriger werdenden Zeiten, würde eine landesweite Abschaffung dieser veralteten Satzung, für soziale Gerechtigkeit sorgen und eine Last von den Bürgern nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Regina G.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.

die Straßenausbaubeiträge sind eine kommunale Angelegenheit. Jede Kommune kann über die Erhebung frei entscheiden. Der Gesetzgeber hat gerade in dieser Legislaturperiode weitere Voraussetzungen dafür geschaffen, dass zum einen der öffentliche Anteil an den Kosten erheblich erhöht werden und auch finanzschwache Kommunen die Beiträge abschaffen kann. Zuschüsse für den Straßenausbau sind von der Umlagesumme abzuziehen. Daher beabsichtigt die CDU in der kommenden Wahlperiode den kommunalen Straßenbau stärker zu fördern. 

Eine landesweite Abschaffung bedeutet aufgrund der Konnexität zwischen Land und Kommunen, dass nicht nur die tatsächlich erhobenen Beiträge (rund 70 Mio. €), sondern auch die theoretisch von den Kommunen erhebbaren Gebühren ausgeglichen werden müssten. Die Summe zu ermitteln ist nahezu unmöglich. In Bayern beträgt die Ausgleichssumme über 200 Mio. € jährlich und ist immer noch umstritten. 

Die von Ihnen angeführten 200.000 € für Anlieger des Philosophenweges sind nicht richtig. Eine Minimierung der Gebühren wird derzeit von der Verwaltung angestrebt. Unter anderem wird die Hangsicherung (ca. 4,5 Mio. €) aus der Gesamtsumme richtigerweise herausgenommen.  

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