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Uwe Schünemann
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Frage von Bernd K. •

Frage an Uwe Schünemann von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Minister Schünemann,

in einem gnadenlosen Akt ließen Sie die die vietnamesische Familie aus Hoya abschieben und auf Druck der Kirchen und auch der Öffentlichkeit zurückholen.
Ich frage sie,
1. wie hoch sind die Kosten der Abschiebung und Rückholung,
2. werden sie persönlich diese Kosten übernehmen, und
3. werden sie persönlich die dieser Familie und Dritten entstandenen Kosten ersetzen?

Mit freundlichen Grüßen,
Bernd Klotz

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Sehr geehrter Herr Klotz

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage! Ohne Zweifel gibt es im Ausländerrecht Grenzfälle, in denen der Vollzug einer rechtmäßigen Entscheidung schwerwiegendes humanitäres Leid für die Betroffenen zur Folge haben kann. Hier gerät eine verantwortungsvolle Politik in das Spannungsverhältnis von Rechtsstaatsprinzip und Humanitätsgebot und die richtige Balance ist im Einzelfall ein Drahtseilakt, der in der Öffentlichkeit oft nur schwer zu vermitteln ist. Mancher Fall ist auf den ersten Blick schwer verständlich und mit gesundem Menschenverstand kaum nachvollziehbar. Hierzu gehört sicherlich der Fall der Familie Nguyen aus Hoya.

Wenn die zuständige Ausländerbehörde auf der Basis des geltenden Rechts die einzig mögliche Entscheidung getroffen hat, diese von den Gerichten bestätigt wird und auch die Befassung der unabhängigen Härtefallkommission und ein Petitionsverfahren ohne Erfolg bleiben, dann ist das vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips als Ausfluss der geltenden Rechtslage grundsätzlich zu akzeptieren - auch wenn es im Einzelfall besonders schwer fällt.

Es mag auf den ersten Blick absurd klingen: Erst die Ausreise der Familie Nguyen hat die Möglichkeit eines dauerhaften Verbleibs in Deutschland ermöglicht. Erst hierdurch ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes, um deren Erteilung ich den zuständigen Bundesminister des Innern gebeten habe und beim Bundesminister des Auswärtigen geworben habe, möglich geworden.

Der Fall der Familie Nguyen hat Punkte offensichtlich gemacht, in denen die Anwendung der Härtefallkommissionsverordnung (HKVO) Schwierigkeiten bereitet. Ich habe daher bereits im November 2011 die Ausländerbehörden angewiesen, zukünftig in jedem Stadium eines aufenthaltsrechtlichen Verfahrens auf die Möglichkeit und die Voraussetzungen einer Befassung der Härtefallkommission hinzuweisen.

Außerdem wird die der Arbeit der Härtefallkommission zugrunde liegende Verordnung derzeit überarbeitet, da sich gezeigt hat, dass es in der Praxis Schwierigkeiten in der Anwendung gegeben hat. Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten HKVO ist noch im Sommer 2012 zu rechnen. Das Verfahren wird in Zukunft effektiver und schneller werden. Ziel ist es ferner, in den oben erwähnten schwierigen Fällen zukünftig leichter zu einem sachgerechten Ergebnis zu gelangen, das auch humanitären Gesichtspunkten noch stärker Rechnung trägt. Erlauben Sie mir eine letzte Bemerkung: Es ist meine feste Überzeugung, dass es der politischen Kultur und auch den Menschen in unserem Land gut täte, wenn die Diskussion über die Abschiebepraxis mit der gebotenen Sachlichkeit geführt würde.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Schünemann

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