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Uwe Schünemann
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Frage von Frank P. •

Frage an Uwe Schünemann von Frank P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Schünemann !

Sie sprechen von Menschenrechten, Menschwürde und führen ein "christlich" im Namen Ihrer Partei. Ich frage mich und Sie, wie Sie zu der Entscheidung gekommen sind, die Familie Nguyen aus Hoya abzuschieben und zu zerreißen? Mehr als diese Familie kann man sich nicht integrieren. Wo bleibt da Ihre Christlichkeit und Menschlichkeit?

Nachts unschuldige Menschen von der Polizei aus dem Haus holen und abschieben lassen sind für mich übelste Nazimethoden. Sie haben auch eine Familie. Ich wünschen Ihnen von ganzem Herzen, dass Sie für Ihre typisch deutsche Aktenlageentscheidung möglichst bald eine Quituung bekommen.

Frank Parthier

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Parthier,

vorab ein Punkt, der mir wichtig ist: Die Diskussion von aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen in der Öffentlichkeit sollte sachlich, ohne beleidigenden Inhalt und nicht zuletzt unter Anerkennung des Rechtsstaatsprinzips geführt werden. Das aus Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland abzuleitende Rechtsstaatsprinzip ist elementar für unsere freiheitliche Demokratie. Es umfasst einerseits das formelle Rechtsstaatsprinzip, wonach jedes staatliche Handeln auf ein Gesetz zurückzuführen sein muss. Andererseits umfasst es das materielle Rechtsstaatsprinzip, demzufolge das Grundgesetz die unumstößliche Grundlage der staatlichen Werteordnung bildet. Auch der Vorrang des Gesetzes ergibt sich - als Teil des Rechtsstaatsprinzips - aus Art. 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Demnach darf eine Maßnahme der Verwaltungsmaß nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Vorrang des Gesetzes sichert die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handels.

Wenn die zuständige Ausländerbehörde auf der Basis des geltenden Rechts die einzig mögliche Entscheidung getroffen hat, die sodann von den Gerichten bestätigt wird, und auch eine Befassung der Härtefallkommission und ein Petitionsverfahren ohne Erfolg bleiben, so ist dies vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips zunächst einmal als Ausfluss der geltenden Rechtslage zu akzeptieren. Die Durchsetzung einer vollziehbaren Entscheidung hat darüber hinaus nichts mit „übelsten Nazimethoden“ zu tun.

Wie Sie unterdessen den Pressemitteilungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport bzw. der Tagespresse entnehmen konnten, wird die Familie Nguyen voraussichtlich schon bald wieder nach Hoya zurückkehren können. Ich setze mich bei der Bundesregierung dafür ein, dass die Familie möglichst rasch ein Visum erhält, um wieder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können. Einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 Aufenthaltsgesetz, um deren Erteilung ich den zuständigen Bundesminister des Innern gebeten habe, steht die mit der Abschiebung einhergehende Wiedereinreissperre nicht entgegen. Aufgrund der von der Tochter der Familie beschriebenen Situation der Familie in Hanoi, die vom Auswärtigen Amt vor Ort zu überprüfen sein wird, scheint mir in diesem besonderen Einzelfall humanitäre Hilfe dringend geboten.

Darüber hinaus hat das Ministeriums für Inneres und Sport die Ausländerbehörden angewiesen, zukünftig in jedem Stadium eines aufenthaltsrechtlichen Verfahrens auf die Möglichkeit und die Voraussetzungen einer Befassung der Härtefallkommission hinzuweisen, um z.B. Fristversäumnissen noch wirkungsvoller entgegenwirken zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Uwe Schünemann

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