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Uwe Schünemann
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Frage von Viktor E. •

Frage an Uwe Schünemann von Viktor E. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schünemann,

die Heise-News zitieren Sie mit "Die Justizministerin schützt durch ihre ideologische Blockadehaltung Pädophile und Terroristen". Wie wollen Sie aber die Tatsache, dass die Vorratsdatenspeicherung seinerzeit zu 99,1% gegen Urheberrechtsverletzungen eingesetzt wurde
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=425&Itemid=55
schönreden?

An der VDS kann eigentlich nur die Medienindustrie Interesse haben und da stellt sich mir die nächste Frage: wieso treten Sie so vehement für die Interessen einer Berufsgruppe ein, die in den Parteispenden-Angaben der Union offiziell nicht vorkommt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Engelmann,

für eine wirksame Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind Mindestspeicherungsfristen für Telefon- und Internetverbindungsdaten von erheblicher Bedeutung. Das hat das Bundeskriminalamt bereits im Oktober 2010 anhand zahlreicher konkreter Fallbeispiele eindrucksvoll dokumentiert.

Erst kürzlich sprach sich auch der Deutsche Richterbund für eine Wiedereinführung der so genannten Vorratsdatenspeicherung aus: Die Erhebung von Verkehrsdaten sei häufig der einzige Ermittlungsansatz bei der Verfolgung schwerer Kriminalität. Dies gelte für Kapital- und Sexualdelikte, die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet, Menschenhandel und Drogendelikte, organisierte Kriminalität, Terrorismusverfahren und Betrugsdelikte im Internet.

In der gegenwärtigen Debatte wird zudem häufig übersehen, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. März 2010 Mindestspeicherungsfristen keinesfalls schlechthin verworfen hat - im Gegenteil. Zwar stellte das Gericht die Verfassungswidrigkeit der konkreten Regelung fest. Aber zugleich betonten die Richter: „Es werden hierdurch Aufklärungsmöglichkeiten geschaffen, die sonst nicht bestünden und angesichts der zunehmenden Bedeutung der Telekommunikation auch für die Verbreitung und Begehung von Straftaten in vielen Fällen erfolgversprechend sind.“ Eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen sei „für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“.

Als niedersächsischer Innenminister bin ich für die Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Deshalb setze ich mich nachdrücklich für eine verfassungskonforme Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Schünemann

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