
(...) Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen, so dass die Vornamensänderung und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit im Rahmen eines Verwaltungsaktes erfolgen sollte. Ein wesentlicher Schwerpunkt unseres Gesetzentwurfs ist auch die Reform des Offenbarungsverbotes - also des Verbotes, die neue geschlechtliche Identität zu ignorieren oder auf die alte Identität abzustellen. Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie unter http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/022/1702211.pdf. (...)