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Ute Finckh-Krämer
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Frage von Klaus H. •

Frage an Ute Finckh-Krämer von Klaus H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich bin ein armer Biodeutscher mit nur einer Staatsangehörigkeit. Selbst wenn ich in einer anderen Stadt ein weiteres Haus hätte, dürfte ich dort zwar Steuern bezahlen, aber nicht einmal an der Kummunalwahl teilnehmen. Die Probleme mit EU-Bürgern hatten wir schon bei der Europawahl.

Können mir erklären, warum die Eingliederung mit 2 Pässen leichter werden soll?
Was passiert im Falle einer Insolvenz in Deutschland?
Was passiert, wenn ein Ehepartner die Kinder in sein Ursprungsland entführt?
Wer zahlt das Lösegeld bei einer Entführung?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hofmann,

die Eingliederung wird durch den Doppelpass leichter, wenn im Herkunftsland der Eltern noch die Großeltern oder andere nahe Verwandte wohnen und das Land für Deutsche visumspflichtig ist. Das ist z.B. bei Russland der Fall. Dann können die Enkel die Großeltern weiterhin ohne Visum besuchen und trotzdem hier wählen. Oder bei Herkunftsländern, in denen Grundbesitz im Herkunftsland nur von Staatsangehörigen geerbt werden kann.

Andererseits kann ein Doppelpass auch zusätzliche Pflichten bedeuten, z.B. für junge Männer mit der Staatsangehörigkeit eines Landes, das noch eine Wehrpflicht hat. Aber diese Länder entlassen ihre Staatsangehörigen oft nicht aus der Staatsangehörigkeit, bevor sie die Wehrpflicht erfüllt haben. Auch wenn die jungen Männer in Deutschland aufgewachsen sind und die Landessprache vielleicht gar nicht richtig sprechen. In sofern hilft der Doppelpass der Eingliederung hier, denn es macht ja keinen Sinn, dass jemand vor der Einbürgerung in einem für ihn fremden Land zum Militär gehen muss.

Insolvenz ist Insolvenz, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Und die Entführung von Kindern in andere Länder gegen den Willen des Ehepartners ist extrem selten. Ich glaube nicht, dass die Möglichkeit, von zwei Eltern zwei Staatsangehörigkeiten zu erben bzw. als hier geborenes Kind dauerhaft zur Staatsangehörigkeit der Eltern die deutsche zu erhalten, zu mehr solchen Fällen führen wird.

Bei den Europawahlen doppelt zu wählen ist eine Straftat, unabhängig davon, ob man das auf Grund von zwei europäischen Staatsangehörigkeiten versucht oder vielleicht dadurch, dass man zwei erste Wohnsitze in zwei europäischen Ländern angemeldet hat (was mangels Datenaustausch nicht ohne weiteres entdeckt wird).

Gerade innerhalb Europas gibt es binationale Familien, die zwischen den zwei Ländern hin und her ziehen. Dafür ist ein Doppelpass sehr hilfreich, denn es ist wohl kaum wünschenswert, dass z.B. eine deutsch-französische Familie alle paar Jahre die Staatsangehörigkeit wechselt.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Finckh-Krämer