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Ute Finckh-Krämer
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Frage von Florian B. •

Frage an Ute Finckh-Krämer von Florian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Finckh-Krämer,

auch wenn ich grundsätzlich mit der Erhöhung der Abgeordnetendiäten einverstanden bin, zwingt mich Ihre Antwort vom 23.2.2014 auf die Fragen von Herrn Müller, sie noch einmal zu der Thematik zu befragen.

1) Halten Sie es wirklich für eine Begründung der Erhöhung, dass Sie aus Ihren Diäten eine "Wahlkampfkostenrücklage" bilden? Ist das eine Aufgabe, die aus Steuern finanziert werden muss? Was ist mit Abgeordneten, die nicht noch einmal kandidieren werden? Brauchen die diesen Bestandteil auch? Ist das dann nicht ein unfairer Vorteil von Abgeordneten gegen über Kandidaten, die ohne Mandat antreten?

2) Sie schreiben, dass sie "Fachbücher, Zeitungen und Zeitschriften oder die technische Ausstattung meines Wahlkreisbüros" aus der Aufwandspauschale bezahlen müssen. Ist Ihnen das sogenannte Sachleistungskonto der Abgeordneten nicht bekannt, wo Ihnen im Jahr 12.000 Euro für diese Zwecke zur Verfügung stehen nicht bekannt? (Im folgenden Absatz sprechen sie ja über eine Büropauschale)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Wahlkampfkostenrücklage wird nicht von mir persönlich gebildet, sondern als "Mandatsträgerabgabe" gegenüber der Bundespartei geleistet. Sie ist also unabhängig von einer Wiederkandidatur. Ich habe allerdings eine persönliche Reserve für den Fall gebildet, dass die Legislaturperiode vorzeitig endet und ich nicht wieder gewählt werde oder ich aus gesundheitlichen Gründen mein Mandat aufgeben muss und die Miete für das Wahlkreisbüro ohne Aufwandspauschale noch einige Zeit weiter bezahlen muss.

Das Sachleistungskonto ist ausschließlich für mein Bundestagsbüro gedacht. Alles, was für das Wahlkreisbüro gebraucht wird, muss ich aus der Aufwandspauschale bezahlen - mit bestimmten Ausnahmen für den IT-Bereich, die "historisch gewachsen" sind. So kann ich z.B. den Telefon- und DSL-Anschluss abrechnen und erhalte einen Rechner samt Drucker fürs Wahlkreisbüro - aber kein Fax.

Insgesamt komme ich als Berliner Abgeordnete mit nur einem Wahlkreisbüro und ohne Zweitwohnung mit dem Geld, das ich erhalte, wirklich gut aus (und habe einige Projekte, denen ich regelmäßig etwas spende), aber ich weiß von Fraktionskollegen, die in einem Wahlkreis mit -zig Dörfern und Kleinstädten für den Kontakt zu den Wählerinnen und Wählern mehrere Wahlkreisbüros unterhalten, dass sie ziemlich genau rechnen müssen.

Insgesamt ging es bei der Diätenerhöhung aber um die Frage, was die angemessene Bezahlung für Abgeordnete ist, nicht, ob die Aufwandspauschale und das Sachleistungskonto (oder der Personaletat) angemessen sind.

Da bin ich einfach der Einschätzung der Experten gefolgt, die eine Orientierung an den Bezügen eines Bundesrichters mit Zulagen für angemessen hielten. Es steht Ihnen frei, diese Einschätzung für korrekt zu halten oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Finckh-Krämer