(...) vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings kann ich als Bundestagsabgeordnete nicht für die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags im Einzelhandel sorgen. Sie kann nur durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt werden, und zwar im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisation der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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