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Ute Bertram
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Frage von Petra B. •

Frage an Ute Bertram von Petra B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Würden Sie für eine Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages im Einzelhandel sorgen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Brötzmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings kann ich als Bundestagsabgeordnete nicht für die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags im Einzelhandel sorgen. Sie kann nur durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt werden, und zwar im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisation der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss. Voraussetzung dafür ist, dass die Tarifvertragsparteien dies gemeinsam beantragen und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Solange ein gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien also nicht vorliegt, kann das notwendige Verfahren nicht eingeleitet werden. Mir ist sehr wohl bewusst, dass die Tarifbindung im Einzelhandel sehr gering ist, allerdings bin ich auch der Meinung, dass in die Verantwortung der Tarifpartner „von außen“ grundsätzlich nicht eingegriffen werden darf.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Bertram MdB