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Ute Bertram
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Frage von Martin M. •

Hallo Frau Bertram, wieso dürfen keine Solaranlagen auf die Dächer denkmalsgeschützter Wohnhäuser?

Wieso steht Denkmakschutz offenbar über Klimaschutz?

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Antwort von
CDU

Hallo Herr Meffert,

Danke für Ihre berechtigte  Frage. 

Der Denkmalschutz unterscheidet unterschiedliche Denkmalschutzkategorien.  Es hängt wesentlich davon ab, um was für ein Gebäude es sich  dabei handelt, z.B.  alleinstehend, im Ensemble oder von nationaler Bedeutung, etc... . Die Untere Denkmalschutzbehörde im Landkreis Hildesheim entscheidet auf Anfrage individuell über Baumaßnahmen. Es wird in Ihrem Fall sicher  darum  gehen, inwieweit die Solaranlage sichtbar von der Straße, von der Sichtachse, etc. ist  und ob dies vertretbar im Sinne des Denkmals ist. Der Denkmalschutz steht daher nicht grundsätzlich über dem Klimaschutz. 

Mit freundlichen Grüßen

Ute Bertram