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Ute Bertram
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Frage von Reinhard B. •

Frage an Ute Bertram von Reinhard B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Bertram,

das Streikrecht in Deutschland gilt vielen als ein hohes Gut.
Leider wurde es nach und nach, insbesondere durch sehr kleine, aber für den reibungslosen Ablauf unserer Gesellschaft wichtigen Berufsgruppen unterhöhlt. Wohin das sehr bald führen wird, konnten wir in England nur zu gut beobachten.
Die kleinen Spartengewerksschaften, dieser ohnehin schon sehr privilegierten Gruppen (Ärzte, Piloten, Fluglotsen, Bahn), können eine ganze Nation in Sippenhaft nehmen und ihre völlig verantwortungslosen Forderungen quasi erpressen. Die Profiteure sind natürlich immer auch die Gewerkschaftslobbyisten, die jedes Jahr aufs neue ihre Positionen und ihr Einkommen weiter nach oben treiben.

Wird ihre Partei etwas unternehmen, diesem Treiben im Sinne des Gemeinwohls schnell ein Ende zu setzen?

Beste Grüße
R. Brunke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brunke,

Deutschland ist weltweit eines der Länder, in denen am wenigsten gestreikt wird - und daran wird sich hoffentlich auch in Zukunft nichts ändern. Der Betriebsfrieden ist in Deutschland ein hohes Gut. Die Streiks in den letzten Wochen haben trotzdem viele Menschen als unverhältnismäßig empfunden.

Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit vor, was dann auch das Streikrecht betreffen könnte. Für uns ist wichtig, dass die verfassungsmäßigen Rechte der kleinen Gewerkschaften gewahrt bleiben. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Komplikationen prüft die Bundesregierung aber derzeit, ob eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit im Einklang mit Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz ohne Verfassungsänderung sowie ohne Eingriffe in das Streikrecht möglich ist. Mit einem Ergebnis rechnen wir in den nächsten Monaten.

Es wird momentan innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion diskutiert, eine gesetzliche Regelung zu finden, um die innerbetriebliche Konsensfindung über ein Stufenverfahren zu regeln. Darin könnte man auch regeln, dass ein Streik verhältnismäßig zu sein hat. Verstößt eine Gewerkschaft gegen dieses Prinzip, also gegen das Prinzip der Verantwortung für Betrieb und Betriebsfrieden, könnte man über Schadenersatzforderungen nachdenken. Ich bin zuversichtlich, dass die Fachpolitiker für Arbeit und Soziales der Großen Koalition eine tragfähige Lösung erarbeiten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Bertram MdB