
(...) Das Elterngeld ist dabei eine Leistung zum Ersatz von weggefallenen und noch nicht ersetzten Einkommen. Dort, wo dieser Schonraum bereits durch andere Leistungen, wie z.B. durch Krankengeld oder andere Einkommensersatzleistungen für den Erwerbsausfall im Krankheitsfall, abgesichert ist, ist das Elterngeld nicht erforderlich, um den angestrebten Schutz zu gewährleisten. (...)