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Frage von Ernst S. •

Frage an Ursula Schulte von Ernst S. bezüglich Jugend

Warum müssen selbständige Hebammen eine private Rechtsschutzversicherung abschließen, mit utopisch hohen Beiträgen?

Weshalb gründet man keine günstige, rein staatliche Rechtsschutzversicherung für diese Personen? Das Einzelfall-Risiko wäre vermindert durch staatliche Haftung, und Hausgeburten würden zur Entlastung von Kliniken beitagen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage nicht auf eine Rechtsschutzversicherung, sondern auf die berufliche Haftpflichtversicherung bezieht.

Wir haben für die freiberuflichen Hebammen in der Geburtshilfe erreicht, dass sie bei den Berufshaftpflichtprämien unterstützt werden. In der Folge konnten sich Krankenkassen und Hebammenverbände auf deutliche Vergütungserhöhungen einigen.

Grundsätzlich deckt die Berufshaftpflichtversicherung das Risiko durch mögliche Fehlberatung anderen Menschen zu schaden. Das ist für eine Reihe von Berufen notwendig. Ein staatliches Angebot wurde in Erwägung gezogen, aber aus mehreren Gründen verworfen. Das Risiko einer Fehlberatung sinkt durch staatliche Versicherung erst einmal nicht. Ganz grundlegend ist eine solche Regelung verfassungsgemäß nicht möglich, ohne diese auch anderen Berufsgruppen anbieten zu müssen.

Wir haben aber auf anderem Weg dafür gesorgt, die finanzielle Belastung von freiberuflichen Hebammen zu senken.

Hebammen müssen sich nicht ganzjährig für Hausgeburten versichern. Sie müssen dies nur in den Quartalen, in denen sie diese begleiten. Bei ca. 3000 Hausgeburten in Deutschland jährlich müssen sich nur sehr wenige Hebammen ganzjährig versichern. Zudem bekommen diese Hebammen seit 2015 einen finanziellen Zuschlag. Steigerungen bei Haftpflichtprämien werden von den Krankenkassen ausgeglichen, so dass hier keine weiteren finanziellen Belastungen von den Hebammen zu tragen sind und auch zukünftige Steigerungen der Haftpflichtprämien nicht von den Hebammen finanziert werden müssen.

Regressforderungen von Kranken- und Pflegekassen gegen freiberufliche Hebammen sind weitestgehend ausgeschlossen. Diese werden außer bei grober Fahrlässigkeit von der Kasse getragen. Damit verhindern wir, dass Haftpflichtprämien durch Regressforderungen steigen.

Die SPD setzt sich klar für die berechtigten Interessen der Hebammen ein, weil wir davon überzeugt sind, dass die Arbeit der Hebammen eine besondere Bedeutung für die Versorgung von Schwangeren hat.

Herzliche Grüße
Ursula Schulte, MdB