
(...) Auch wenn die Operation Enduring Freedom (OEF) vornehmlich der unmittelbaren Terrorismusbekämpfung gilt, widerspreche ich Ihrer Interpretation, wonach es sich bei OEF um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handele. Der Einsatz der NATO im Rahmen der OEF ist rechtlich durch das Selbstverteidigungsrecht der Völker abgedeckt. (...)