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Frage von Bernd R. •

Frage an Ulrich Mäurer von Bernd R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mäurer,

Da es ist schon lange wissenschaftlich belegt wurde, dass es keine grundsätzlich gefährlichen Hunde-Rassen gibt und auch Retriever, Schäferhunde und Rottweiler schon viele Menschen getötet haben, frage ich Sie:

Wird die Bremer Hundeverordnung von Ihnen in der nächsten Zeit zur Diskussion gestellt und der Realität angepasst?

Sie gefährden durch diese Verordnung die Bevölkerung, in dem Sie ihnen vorgaukeln, dass nur wenige Hunderassen gefährlich sind!

Zum anderen fühle ich mich als Hundehalter in Bremen diskriminiert und unnötig in meiner Freiheit eingeschränkt!
Niedersachsen hat seine Hundeverordnung schon lange geändert!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rosebrock,

das Bremische Hundegesetz ist im letzten Jahr evaluiert und aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre in einigen Punkten angepasst worden. Grundsätzliche Änderungen waren damit nicht verbunden; vielmehr konnte festgestellt werden, dass es sich bewährt hat. Das Gesetz sieht als gefährliche Hunde die vier Hunderassen an, die auch im Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes als gefährlich aufgelistet und deren Einfuhr nach Deutschland verboten ist. Das ist aber nicht alles. Alle Hunde, die Menschen oder Tiere (außer zu ihrer Verteidigung) gebissen haben oder bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie dies tun werden, sind ebenfalls als gefährliche Hunde anzusehen. Damit werden also auch Rottweiler, Golden Retriever oder Schäferhunde vom Gesetz erfasst, wenn sie entsprechende Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Sie müssen dann an der Leine geführt bzw. bei weiteren Vorfällen oder bei einem ersten gravierenden Vorfall auch einen Maulkorb tragen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass von der Beißhäufigkeit her gesehen diese Rassen häufiger in Erscheinung treten als die sog. Kampfhundrassen. Dies liegt allerdings daran, dass in Bremen die Haltung sog. Kampfunde seit einer Reihe von Jahren verboten ist und zwangsläufig Beißvorfälle (nur noch) bei den anderen Rassen zu verzeichnen sind. Die Population dieser Rassen ist aber ohnehin auch bundesweit höher und damit auch das Risiko, dass es zu Vorfällen kommt.

Nach meinen Informationen wird auch Niedersachsen bei der vorgesehenen Änderung bestimmte Rassen benennen, bei denen von vornherein eine Gefährlichkeit angenommen wird. Die bisherige Fassung scheint nicht allen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Eine Einschränkung der individuellen Freiheitsrechte durch das Verbot der Haltung bestimmter Hunderassen ist sicherlich gegeben. Allerdings ist diese Einschränkung auch gerechtfertigt, sieht man sich die gravierenden Vorfälle an, die unter Beteiligung dieser Rassen vorgekommen sind. Selbstverständlich können auch andere, vor allem alle größeren Hunde erhebliche und mitunter tödliche Verletzungen zufügen. Allerdings
dürften solche Vorfälle in Anbetracht der hohen Verbreitung der von Ihnen genannten Rassen gleichwohl eher die Ausnahme sein. Diese Hunde fügen auch nicht durchweg so erhebliche Verletzungen zu, wie dies bei den sog. Kampfhundrassen zu beobachten war. Die meisten Vorfälle mit diesen Hunden sind eher leichter oder mittlerer Art.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Mäurer