(...) Erst wenn die Vergleichbarkeit einzelner Ausbildungen nachgewiesen war, konnten Verwaltungsvereinbarungen oder bilaterale Abkommen abgeschlossen und Lizenzen und Berechtigungen vereinfacht umgeschrieben werden. Im technischen Bereich (Zulassung und Instandhaltung) existieren bereits bilaterale Abkommen der EU mit verschiedenen Drittstaaten. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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