(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zweitausbildungsförderung. Ja, Sie haben Recht, es kann nicht sein, dass die Arbeitsagentur Ihnen rät die zweite Ausbildung abzubrechen, um dann wieder ALG II zu beantragen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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