
(...) Es ist deshalb nicht zwingend so, dass der Verkäufer die Maklerkosten zu zahlen hätte. Wenn ich einen Makler beauftrage mir eine Immobilie in einer bestimmten Gegend mit einem bestimmten Höchstpreis zu suchen, hätte ich als "Besteller" die Maklerkosten zu tragen, nicht der Verkäufer. (...)