
(...) Der Deutsche Bundestag sollte die Verabschiedung des Gesetzes daher so lange aussetzen, bis die Frage der Rechtmäßigkeit vom Europäischen Gerichtshof abschließend geklärt ist. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag in seinem Beschluss zur Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch klargestellt, dass bei der Anwendung der Richtlinie insbesondere auch die Berufsgeheimnisse gewahrt bleiben müssen. Aus diesem Grund müssen die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung auch hier im Zusammenhang mit der Neuordnung der Zeugnisverweigerungsrechte diskutiert werden. (...)