(...) Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass die Entschädigung nicht an die Beamtenbesoldung gekoppelt werden darf, wir also ein eigenständiges Gesetz für die Abgeordneten einbringen müssen, aus diesen Gründen beschließt der Bundestag in einem transparenten, vor den Augen der Öffentlichkeit stattfindenden Verfahren im Plenum über die Höhe seiner Entschädigung, so wie jetzt auch. Uns ist bewusst, dass jede Diätenerhöhung nach einer neuerlichen "Selbstbedienung" aussieht, aber wir machen seit Jahren deutlich, nach welchen Kriterien wir entscheiden und welche Grundlage wir wählen. So auch in diesem Fall. (...)