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Frage von Irmgard R. •

Frage an Ulrich Kelber von Irmgard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kelber,

um die soziale und die innere Sicherheit mache ich mir große Sorgen.
In diesem Bericht sehen Sie, dass 1/3 der Insassen in einem Berliner Gefängnis Schwarzfahrer waren:
http://www.taz.de/!5134051/

Finden Sie das gut? Warum hilft man den Menschen nicht, statt sie zu bestrafen? Ich habe die Befürchtung, dass Arme immer mehr an den Rand gedrängt werden und gar eingesperrt werden. Teilen Sie diese Besorgnis?

In diesem Artikel ist davon die Rede, dass Gefährder ggf. nur überwacht ( ist das nicht sehr teuer?) werden können, sofern keine "konkrete Gefahr" besteht:

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/terroristen-kaum-ein-mittel-gegen-gefaehrder-13359999.html

Warum kann ein Staat der Schwarzfahrer einsperren lässt nicht auch Gefährder einsperren lassen? Ist das nicht eine riesen Schieflage?

Stimmen Sie meinem Eindruck zu, dass Gewaltdelikte und Terrorismus nicht hart genug bestraft werden?

Mit freundlichen Grüßen
Irmgard Resch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Resch,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Artikel aus den taz ist ja schon einige Jahre alt und die letzten aktuellen Zahlen, die ich dazu in Berlin finden konnte sind deutlich niedriger, 68 von 460 und auch die nicht alle nur wegen Schwarzfahren sondern auch wegen anderer "Erschleichungsdelikte".
Ich finde es in Ordnung, wenn notorische Schwarzfahrer, die ihre Strafe für die Erschleichung von Dienstleistungen nicht bezahlen wollen, die Strafe statt dessen im Gefängnis absitzen, sie tun dies in der Regel ja bewusst. Wenn sie ihre Strafe nicht zahlen können, könnten sie sie auch abarbeiten (Arbeit statt Strafe oder auch Schwitzen statt Sitzen). Wer das auch nicht will, sitzt halte einige Tage oder Wochen. Es handelt sich hierbei ja nicht um Menschen, die ausnahmsweise ein- oder zweimal beim Schwarzfahren erwischt wurden, sondern um "Dauertäter", die sich völlig darüber im Klaren sind, dass sie eine - wenn auch geringfügige - Straftat begehen.

Sogenannte Gefährder können, so lange sie keine Straftat begangen haben oder man ihnen eine solche nicht nachweisen kann, "nur" überwacht werden, weil wir nun einmal in einem Rechtsstaat leben und das bedeutet, jeder ist solange "unschuldig" bis man ihm das Gegenteil nachweisen kann.

Und nein, ich kann Ihren Eindruck nicht teilen, dass Gewaltdelikte und Terrorismus nicht hart genug bestraft werden. Im Gegenteil sind die Strafen dafür in den letzten Jahren deutlich erhöht worden und es sind neue Straftatbestände geschaffen worden (z.B. Vorbereitung von Terrorakten, Unterstützung ausländischer Terrorgruppen).

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber