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Frage von Mathias E. •

Frage an Ulrich Hampel von Mathias E. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Hampel
Wie Sie sicherlich wissen, ist es geplant auf den Eigenverbrauch einer PV Anlage oder eines BHKW´s auch eine EEG- Umlage zu zahlen.
Erzeugungsanlagen bis 10 kw sollten nicht unter das Gesetz fallen.
Nun zu unserem Fall:
Wir haben im Jahre 1988 die neue Produktion unserer Backstube errichtet. Als es um die Stromversorgung ging, sagte uns die damalige VEW, dass sie die Leistung von 50 kw nicht garantieren könne.
Wir sollten uns auf unsere Kosten eine Trafostation zulegen, die um die 150.000 DM kosten solle. Das hätte aber unser Budget gesprengt.
Folglich haben wir nach Alternativen Ausschau gehalten und schließlich 3 Senertec Dachse (BHKW) mit einer Leistung von 15,5 kw erworben.
FAZIT:
-Das Netz musste also nicht ausgebaut werden.
-Wir produzieren seither 40 % unseres Stromverbrauchs dezentral.
-Überlegen gerade Stromspeicher anzuschaffen, um nur noch geringe Strommengen ins Netz einzuspeisen.
Jetzt sollen wir mit einer EEG Umlage von ca. 5 Cent /kwh belastet werden. Bei ca. 120.000 kwh sind das ca. 6.000 € jährlich.
Das kann doch nicht gewollt sein. Ich habe ökologisch etwas gutes getan und soll dafür bestraft werden.
Energiespeicher, die vom Staat gefördert werden, werden sich von heute auf morgen nicht mehr rechnen.
Noch mehr in Rage bringt mich nun die Meldung, das Frau Kraft und andere Ministerpräsidenten eine Ausnahme für die Industrie schaffen wollen.
Alle Industrietriebe, die BhKW`s mit über 10.000 kw betreiben, sollen gar keine Umlage zahlen.
Begründet wird dass mit angeblichen Jobverlusten.
Dabei hat die Industrie noch nie so wenig für Strom bezahlt, wie in diesen Tagen.
6.000 € sind für uns eine große Summe. Auch bei uns im Handwerk stehen dann Jobs zur Disposition.
Aber das scheint die Politik ja nicht zu interessieren.
Bitte setzten Sie sich dafür ein, dass Bestandsanlagen nicht unter diese Verordnung fallen.
MfG

Mathias Elshoff

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Elshoff,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass in dem aktuellen Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt ist, dass Bestandsanlagen von der EEG-Umlage freigestellt bleiben. Sie müssen also auch in Zukunft keine EEG-Umlage auf Ihre Anlage entrichten. Unter dem beigefügten Link gelangen Sie zu dem Gesetzentwurf auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-zur-grundlegenden-reform-des-erneuerbare-energien-gesetzes-und-zur-aenderung-weiterer-bestimmungen-des-energiewirtschaftsrechts

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihrer Bäckerei und persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hampel