
(...) In Baden-Württemberg bestehen bereits an vielen Familiengerichten Modelle, die sich aus der sog. "Cochemer Praxis" fortentwickelt haben und die - immer das Kindeswohl im Blick - auf eine möglichst einvernehmliche und tragfähige Lösung der Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten abzielen. Aspekte sind eine fächerübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Professionen (Gericht, Jugendamt, Beratungsstellen, Anwaltschaft) und eine möglichst frühe Terminierung aufgrund einer beschränkten Antragsschrift. (...)