(...) In Baden-Württemberg bestehen bereits an vielen Familiengerichten Modelle, die sich aus der sog. "Cochemer Praxis" fortentwickelt haben und die - immer das Kindeswohl im Blick - auf eine möglichst einvernehmliche und tragfähige Lösung der Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten abzielen. Aspekte sind eine fächerübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Professionen (Gericht, Jugendamt, Beratungsstellen, Anwaltschaft) und eine möglichst frühe Terminierung aufgrund einer beschränkten Antragsschrift. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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