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Ulla Jelpke
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Frage von Toni M. •

Frage an Ulla Jelpke von Toni M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Jelpke,

vielen Dank für Ihre
Antwort vom 13.10.2010.

Ich möchte Sie noch fragen ob Sie mit "Aufenthaltsrecht" ein generelles Aufenthaltsrecht meinen oder eine eigenständige Aufenthaltsberechtigung des Ausländers?
Wie ich im www nachgelesen habe, wird bei fehlendem oder zu niedrigem Einkommen nur ein eigenständiges Aufenthaltsrecht dem Ausländer verweigert und er darf in der Zeit der Ehe dennoch bei seinem deutschen Partner in Deutschland bleiben.
Ist diese Information richtig? Oder ist es so, dass der Ausländer aufgrund fehlendem Einkommen trotz erfolgter Eheschließung nicht in Deutschland bleiben darf?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Toni Matschner

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Antwort von
DIE LINKE

Hallo Toni Matschner,

eine eindeutige Antwort auf Ihre Nachfrage ist leider nicht möglich, vielmehr müsste angesichts der komplizierten Rechtslage und einer auch nicht endgültig geklärten Rechtsprechung der jeweilige Einzelfall genau betrachtet werden.

Es stimmt: Vor allem beim erstmaligen Zuzug nach Deutschland ist die Frage der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung entscheidend. Bei Verlängerungen von Aufenthaltstiteln nach bereits längerem Aufenthalt in Deutschland treten hingegen Aspekte des "Vertrauensschutzes" und berechtigter individueller Interessen der Betroffenen an einer Fortsetzung des Aufenthalts hinzu, die von den Behörden im Rahmen einer Abwägung zu berücksichtigen sind (nicht immer geschieht dies in der Praxis!).
Bei der großen Gruppe türkischer Staatsangehöriger kommt hinzu, dass diese infolge von so genannten Assoziierungs-Abkommen zwischen der EU und der Türkei (zur Vorbereitung eines späteren Beitritts) besondere Rechte haben und einen besonderen Ausweisungsschutz genießen. Auch hier gibt es unterschiedliche Fristen und Regelungen, weshalb keine pauschalen Angaben möglich sind. Eine Beendigung des Aufenthalts von Familienangehörigen türkischer Staatsangehöriger mit gefestigtem Aufenthaltsstatus ist deshalb bereits nach wenigen Jahren in der Tat kaum noch möglich - jedenfalls nicht wegen fehlender Lebensunterhaltssicherung.
Aus Unsicherheit, Unkenntnis der Rechtslage und / oder schlicht der Angst vor einer Ausweisung und Abschiebung vermeiden dennoch viele Betroffene den "Gang zum Sozialamt" und verzichten damit auf ihnen zustehende Rechte und Leistungen. Auch dies ist ein Grund für die besonders ausgegrenzte und überdurchschnittlich von Armut geprägte Lebenslage vieler Migrantinnen und Migranten.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulla Jelpke