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Frage von Michael S. •

Frage an Uli Grötsch von Michael S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Grötsch

Wie weit muss die Identifikation und die Überwachung noch getrieben werden? Welchen Nutzen hat der Fingerabdruck im Ausweis? Und ist das verfassungsgemäß? Wann wird über die DNA im Ausweis diskutiert. Ich fühle mich immer unwohler in diesem Überwachungsstaat.

Der Ausweis hat eine nicht zuordenbare Nummer, mit Absicht. Steinbrück hat die Steueridentifkationsnummer eingeführt, eine Nummer von der Wiege bis zur Bahre. Inzwischen wird diskutiert, diese Nummer auch anderweitig einzusetzen. Wieviel China wollen wir noch?

Plädieren Sie und Ihre Fraktionskollegen gegen den Fingerabdruck!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Zunächst einmal ist die Entscheidung auf europäischer Ebene getroffen worden und muss von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Wir haben national jedenfalls derzeit keinen Spielraum. Da ist es für Sie sicher auch kein Trost, dass die europäischen Sozialdemokraten dagegen gestimmt haben…

Wichtig ist mir an dieser Stelle der Hinweis, dass die Speicherung der Fingerabdrücke dezentral auf dem Chip des jeweiligen Personalausweises erfolgt. Es erfolgt keine (zusätzliche) Speicherung bei den Behörden und es wird keine nationale Datenbank mit Fingerabdrücken aufgebaut. Ein Zugriff bzw. Auslesen erfolgt im Fall der Identitätsüberprüfung nur durch die jeweils autorisierten Stellen. Auch diese speichern die Bilder der Fingerabdrücke nicht, sondern überprüfen lediglich die Authentizität des Ausweises. Alle anderen kursierenden Informationen sind Gerüchte bzw. Fake News.

Was den Grund angeht, so ist die zunehmende Zahl von Fälschungen biometrischer Lichtbilder in Pässen und Ausweisen ausschlaggebend gewesen: Insbesondere geht es darum, das sogenannte „Morphing“ (Verschmelzen von mehreren Gesichtsbildern zu einem einzigen Gesamtbild) zu verhindern. Diese Technik kann dazu führen, dass sich mit ein und demselben Foto mehrere unterschiedliche Personen über die automatisierte Gesichtserkennung identifizieren können. Damit stellt Morphing die Zuverlässigkeit eines Lichtbildes als Identifikationsmerkmal in Frage. Auch deshalb ist eine zusätzliche Absicherung durch Fingerabdrücke im Ausweis notwendig. Dies wird bei der Herstellung von Reisepässen schon längst praktiziert. Da Ausweise beispielsweise innerhalb der EU zunehmend als Reisedokumente genutzt werden, müssen ihre Sicherheitsstandards ebenfalls angehoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Uli Grötsch, MdB