Kann der Landtag die Regierung kontrollieren?
Hallo Herr Liebig,
beim studieren des Wahlzettels, ist mir aufgefallen, dass sie Ministerialbeamter sind.
Nun bin ich ein Freund von funktionierenden demokratischen Strukturen. Und die Aufgabe des Landtags als Legislative ist ja auch, die Regierung als Exekutive zu kontrollieren.
Falls Sie nun in den Landtag kommen und in einem Ministerium arbeiten, dann ist das doch ein Interessenkonflikt? Man würde doch als Abgeordnete die eigene Regierungsarbeit unkritisch bewerten.
Mich interessiert, wie sie in diesem Falle mit dem Interessenskonflikt umgehen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Arthur W.
Sehr geehrter Herr W.,
danke für Ihre interessierte Frage. Tatsächlich hat der Landtag vor ich glaube rund 20 Jahren offiziell sein Verständnis auf jenes eines Vollzeit-Parlaments umgestellt. Zwar gibt es weiterhin Abgeordnete, die nebenher einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, aber Sie sagen völlig zurecht, bei mir wäre das nicht möglich. Ich würde in einem solchen Fall als Beamter für die Dauer der Legislaturperiode beurlaubt und würde so quasi die Seiten wechseln. Ich würde also nicht meine eigenen Landtagsanfragen beantworten, wenn Sie mir den Scherz erlauben.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Liebig

