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Frage von Juergen G. •

Frage an Tobias Thalhammer von Juergen G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Thalhammer

Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob der Artikel 6 Absatz 1 des Bundesdeutschen Grundgesetzes: "Ehe und Familie stehen unter besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" auch dann Anwendung findet wenn die Ehe aufgelöst wird.

Weiter möchte ich von Ihnen wissen, ob nach der Scheidung der Ehe die Familie vollständig ihren Fortbestand im Sinne der "staatlichen Ordnung" hat oder ob ein oder mehrere Personen im Sinne der "staatlichen Ordnung" nicht mehr zur Familie gehören.

Stellen Sie sich bitte einfach die Eltern und zwei Kinder vor. Die Eltern trennen sich.

Für Ihre Antwort bedankt sich vorab

Jürgen Görg

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