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Frage von Raymund M. •

Frage an Tobias Thalhammer von Raymund M. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Thalhammer,
allein aus Gräfelfing besuchen über 20 Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet. Ist eine Waldorfschule nicht ebenso eine Schule mit speziellem Schwerpunkt, für die man sich frei entscheiden können sollte, ohne benachteiligt zu werden?
Warum werden die Eltern von Schüler/-innen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Raymund Messmer

Portrait von Tobias Thalhammer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Messmer,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Schulen in privater Trägerschaft spielen in Bayern eine wichtige Rolle und leisten ihren Beitrag für die pädagogische Vielfalt. Sie dürfen in ihrer Existenz keinesfalls gefährdet werden. Seit Regierungsbeteiligung der FDP hat sich deshalb die Schulfinanzierung privater Träger klar verbessert, indem beispielsweise der Schulgeldersatz bei staatlichen anerkannten Schulen bis zum Schuljahr 2014/15 auf 100 € pro Monat je Schüler erhöht werden wird. Für die FDP-Fraktion ist klar, dass die Erhöhung des Schulgeldersatzes dringend notwendig war, um einen fairen Wettbewerb zwischen öffentlichen Schulen und Schulen in privater Trägerschaft zu ermöglichen. Gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Schulfinanzierung zu garantieren, bleibt jedoch eine Daueraufgabe. Wir wollen die freie Wahl der Schule ermöglichen und daher neben einer Erhöhung des Schulgeldersatzes auch die Regelungen zur Schulbeförderung überarbeiten. Die Wahlfreiheit soll nämlich nicht durch zusätzliche Beförderungskosten eingeschränkt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Thalhammer