Antwort 11.09.2025 von Tino Sorge CDU
Die überarbeitete EU-Quecksilberverordnung (2024/1849) sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2025 die allgemeine Verwendung von Dentalamalgan in der EU grundsätzlich verboten ist.

Steven Vangermain
Die überarbeitete EU-Quecksilberverordnung (2024/1849) sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2025 die allgemeine Verwendung von Dentalamalgan in der EU grundsätzlich verboten ist.
Im Koalitionsvertrag haben wir eine Weiterentwicklung dieser Grundversorgung unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten niedergeschrieben.