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Antwort 11.09.2025 von Tino Sorge CDU

Die überarbeitete EU-Quecksilberverordnung (2024/1849) sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2025 die allgemeine Verwendung von Dentalamalgan in der EU grundsätzlich verboten ist.

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Antwort 11.09.2025 von Tino Sorge CDU

Im Koalitionsvertrag haben wir eine Weiterentwicklung dieser Grundversorgung unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten niedergeschrieben.

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Antwort ausstehend von Tino Sorge CDU
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