Frage von Andreas V. • 26.01.2022
Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom sozialen Leben durch 2G-Corona-Maßnahmen kann zu langfristigen Schäden führen. Hätten Sie das bei der Gesetzgebung nicht verhindern müssen?

Antwort von Timon Gremmels SPD • 26.01.2022
Die ständige Impfkommission des Robert Koch Instituts spricht sich dagegen aus, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht wird. Auch ich meine, die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen darf nicht vom Impfstatus abhängen.
Der Infektionsschutz ist Ländersache. Ich bin der Auffassung, die Regierungen der Bundesländer sollten bei der Durchführung der Corona-Maßnahmen den Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom sozialen Leben - wo immer es verantwortbar ist - vermeiden, um so langfristige Entwicklungsschäden bei ihnen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Timon Gremmels MdB