Warum soll man nicht, wie in Dänemark auch, gemeinnützige Arbeiten machen, wenn man dazu in der Lage ist und Bürgergeld bekommt?
Ich fände das sinnvoll, denn alles was es umsonst gibt hat einen geringeren Wert in der Wahrnehmung als wenn man etwas dafür tut. Das gilt für Mikrokredite genauso wie für Bürgergeld. Über die Art und Weise kann man sicher diskutieren, trotzdem finde ich es falsch, es grundsätzlich abzulehnen.

Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Anregung! Aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz, also der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip, hat das Bundesverfassungsgericht einen Anspruch für Hilfebedürftige auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums abgeleitet. Gleichzeitig sagt Art. 12 Absatz 2, dass niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Das macht deutlich, dass derartige Forderungen wohl in Deutschland nicht mit der Verfassung zu vereinbaren wären.
Viele Grüße
Till Steffen