Antwort ausstehend von Till Backhaus SPD
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Till Backhaus
(...) Dem Austrittsbegehren der Gemeinde Wöbbelin ist bis heute nicht stattgegeben, die Gemeinde Wöbbelin ist weiterhin Mitglied des ZkWAL, d.h. der ZkWAL ist weiterhin in Wöbbelin abwasserbeseitigungspflichtig. Ein Entzug dieser Verpflichtung durch die Gemeinde ist, wie Sie in Ihrem Schreiben darstellen, wasserrechtlich nicht möglich. (...)