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Tiemo Wölken
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Frage von Jochen T. •

Wie stehen sie zur geplanten Legalisierung in Deutschland, so sind immerhin 122 Strafrechtsproffessoren überzeugt, dass aktuelle Regeln verfassungswidrig sind, zudem liegen 4 Richtervorlagen im BVG?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich befürworte die vorgesehene Legalisierung von Cannabis und freue mich daher, dass die Bundestagskolleg*innen die Gesetzgebung abgeschlossen haben. 

Durch die Legalisierung werden auch die Kritikpunkte aus der von Ihnen erwähnten Strafrechtslehre berücksichtigt und ein balancierter Ausgleich zwischen Gesundheits- und Jugendschutz einerseits und Entkriminalisierung andererseits gefunden. Der Schwerpunkt der Cannabispolitik liegt jetzt auf Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutz, einschließlich Prävention. 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes wird eine Evaluation über die Auswirkungen des neuen Cannabisgesetzes auf das Konsumverhalten und die Auswirkungen auf Kindern- und Jugendlichen veröffentlicht sowie ein Zwischenbericht nach zwei Jahren, der zudem die organisierte Kriminalität miteinbezieht.  

Die ebenso von Ihnen erwähnten Richtervorlagen sind vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig abgewiesen worden. Insofern ist es richtig, dass das Thema vom Gesetzgeber behandelt und zudem das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wurde.  

Beste Grüße, 

Tiemo

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