Wie garantieren Sie den Gesundheitsschutz in Niedermirsberg bei 11 geplanten 260m-WKA in Tallage, obwohl im Verfahren bisher keine kumulierte Schallberechnung für alle Anlagen vorgelegt wurde?
In Ebermannstadt sollen 260m-Riesen der neuesten Klasse (teils Prototypen) gebaut werden. Niedermirsberg liegt im Tal, was Infraschall-Resonanzen verstärkt. Akten zeigen, dass nur Einzelprüfungen statt einer Summenpegel-Berechnung vorliegen. Zudem belegt die Dokumentation von M. Weidele (UBA-Schreiben 12/2025) schwere Schäden bei Kindern durch Infraschall in Bachern bei ähnlichen Abständen. Warum wird hier das Vorsorgeprinzip (Art. 2 GG) ignoriert?
Sehr geehrter Herr D.,
Infraschall ist nach ISO 7196 tieffrequenter Schall im Frequenzbereich von 1 Hz bis 20 Hz. Der Anteil der Infraschallemissionen an der Gesamtschallemission von Windkraftanlagen und die Abhängigkeit von äußeren Einflussfaktoren wie Wind sind durch Messungen hinreichend bekannt. Für den Menschen ist der Infraschall von Windkraftanlagen spätestens ab Abständen von 200 Metern nicht mehr wahrnehmbar (vgl. Bericht des Bayerischen Landesamts für Umwelt „Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit“ https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf).
Die von Ihnen angesprochenen geplanten Windenergieanlagen der Stadt Ebermannstadt und des Markts Eggolsheim befinden sich derzeit im laufenden Genehmigungsverfahren. Für ein derartiges Vorhaben wird i. d. R. eine schalltechnische Untersuchung von einem Gutachter durchgeführt, die die Immissionsbelastung des Vorhabens darstellt und beurteilt. Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft die für die Genehmigung relevanten Unterlagen. Im Rahmen der Genehmigung wird die von den Anlagen ausgehende Gesamtbelastung gemäß der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) betrachtet. Durch die TA Lärm wird nicht nur der Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft gegen Lärm sichergestellt, sondern es werden im Rahmen der Vorsorge strengere Immissionsrichtwerte festgesetzt, um nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit auch langfristig gesichert ausschließen zu können.
Bei den von Ihnen angesprochenen Windkraftanlagen ist laut Landratsamt der Abschluss der Genehmigungsverfahren derzeit noch nicht absehbar.
Mit freundlichen Grüßen.
Abgeordnetenbüro Thorsten Glauber

