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Thorsten Glauber
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Frage von Guido L. •

Frage an Thorsten Glauber von Guido L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Staatsminister Glauber MdL,
Sie sind der für die Atomaufsicht in Bayern verantwortliche Minister ( https://www.stmuv.bayern.de/ministerium/staatsminister/index.htm und https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/index.htm ).
Die SZ berichtet heute, dass der von der TUM betriebene Forschunsgreaktor FRM 2 aufgrund eines juristischen Gutachtens* seit dem 01.01.2011 wahrscheinlich illegal betrieben wird: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/garching-forschungsreaktor-tu-muenchen-gutachten-1.4519547
* http://www.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Downloads/01_Themen/01_Radioaktivitaet/Garching-Kampagne/Ziehm_Rechtsgutachten_FRMII_final.pdf

Meine Fragen:
- Stimmt die Behauptung der SZ und von RAin Dr. Cornelia Fiehn tatsächlich, dass die Verlängerung der Betriebsgenehmigung (3. Teilgenehmigung) bis zum 31.12.2018 ohne die formale Zustimmung des BayStMUV erfolgte (lt. SZ wurde dies zwischen dem bayer. Wissenschafts- und dem Bundeswissenschaftsministerium so ausgemacht)?
Falls ja:
- Wie können Sie als atomrechtliche Fachaufsicht in Bayern es zulassen, dass Ministerien, die keinerlei Weisungs- und Entscheidungsbefugnis in genehmigungsrechtlichen Fragestellungen bei kerntechnischen Anlagen in Bayern besitzen, an Ihrem Ministerium vorbei entscheiden können?
- Wurden Sie von der TUM (Präsident: Prof. Dr. Dr.h.c.(mult.) Wolfgang A. Herrmann (Vater Ihres Kabinettskollegen Dr. Florian Herrmann ( https://www.tum.de/die-tum/die-universitaet/der-praesident-begruesst-sie/ und https://www.florian-herrmann.de/2_37_Bayernkurier-Der-Staatskuemmerer.html ) oder vom BayStMWK (Leitung: Bernd Sibler) in irgendeiner Form zum Stillhalten genötigt?
- Wie entgegnen Sie meiner Feststellung, dass Sie sich ganz offensichtlich "am Nasenring durch die Manege führen" lassen?

In der Hoffnung und Erwartung, dass Sie Ihrer Verantwortung als für die Atomaufsicht in Bayern zuständiger Minister endlich gerecht werden, verbleibe ich

mfG
Dipl.-Ing. (FH) G. L.

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